Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ferienwohnung Leo72 | Deine Lieblingswohnung im Albtal
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.
(2) Vertragspartner ist Gülen und Sven Jokisch, Leopoldstraße 72, 76337 Waldbronn.
(3) Abweichende Bedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
(1) Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
(2) Mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt der Vertrag verbindlich zustande.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
(2) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
(3) Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 An- und Abreise
(1) Die Anreise ist ab 15:00 Uhr möglich.
(2) Die Abreise hat bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.
(3) Individuelle Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
§ 5 Nutzung der Ferienwohnung
(1) Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt werden.
(2) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist untersagt.
(4) Haustiere sind nicht erlaubt.
(5) In der Ferienwohnung besteht Rauchverbot.
§ 6 Pflichten des Gastes
(1) Der Gast verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang mit der Unterkunft und dem Inventar.
(2) Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Gast haftet für alle durch ihn oder Mitreisende verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die Ferienwohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen.
§ 7 Stornierung durch den Gast
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Gast ist jederzeit möglich. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Im Falle eines Rücktritts hat der Gast folgenden pauschalierten Schadensersatz zu leisten:
- Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich.
- Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise werden 100 % des Gesamtpreises berechnet.
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
- höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder
- berechtigte Gründe vorliegen (z. B. erhebliche Vertragsverstöße).
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Eine Haftung für Störungen oder Ausfälle der Energieversorgung oder Internetverbindung ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
§ 10 WLAN-Nutzung
(1) Dem Gast wird ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt.
(2) Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
(3) Der Gast verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten.
(4) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
§ 11 Hausordnung
(1) Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung.
(2) Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
(3) Auf andere Hausbewohner und Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.
§ 12 Zutrittsrecht
Der Vermieter oder beauftragte Personen sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Ferienwohnung zu betreten. Dabei wird auf die Belange des Gastes angemessen Rücksicht genommen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
